Was bedeutet Nettokaltmiete?

Die Nettokaltmiete ist die Miete je Quadratmeter Wohnfläche und Monat ohne Betriebskosten. Dieser Wert wird insbesondere für die Erstellung von Mietspiegeln genutzt und ist auch der Anteil an der Gesamtmiete, der in Mietspiegeln ausgewiesen wird. 

nettokaltmiete

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Netto-Kaltmiete berechnen

Für die Berechnung der Nettokaltmiete wird in der Regel der jeweils regional gültige Mietspiegel verwendet. Der Mietspiegel enthält dann eine entsprechende Mietspanne für Wohnungen einer bestimmten Größe mit einer bestimmten Ausstattung. Die Berechnung der Nettokaltmiete für die einzelne Wohnung erfolgt dann nach den im Mietspiegel definierten Regeln. So wird die Miete beispielsweise angehoben, wenn die Wohnung über einen Balkon verfügt. In der Regel muss auch die angegebene Mietspanne auf die genaue Größe der Wohnung gemittelt werden. 

Die Mietspiegel enthalten regelmäßig Anleitungen zur Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete!

In diesem Kontext ist die ortsübliche Vergleichsmiete synonym zur Nettokaltmiete. Mögliche Zuschläge für einen PKW-Stellplätz oder einen zusätzlichen Kellerraum werden separat betrachtet. In diesem Sinn ist für die Berechnung der Miete zu prüfen, ob Zuschläge z.B. für Stellplätze angesetzt werden kann.

Die Nettokaltmiete wird in der Regel als tatsächlich vereinbarte Miete verstanden. Damit wird sie für die Berechnung von Renditen herangezogen und als Größe für Investitionsentscheidungen verstanden. Ergänzend dazu steht der Begriff der nachhaltig erzielbaren Nettokaltmiete, die in der Berechnung des Ertragswertverfahrens verwendet wird. Hier wird geprüft ob die tatsächlich Miete auch wirklich nachhaltig erzielbar ist, möglicherweise auch im Kontrast zur ortsüblichen Vergleichsmiete.

Nettokaltmiete vs. Bruttowarmmiete

Im Zusammenhang mit der Nettokaltmiete wird auch die Bruttowarmmiete genannt. Dabei umfasst die Bruttowarmmiete die Nettokaltmiete und die Betriebs- und Nebenkosten. Dazu zählen Kosten für die Müllentsorgung, Heizkosten, Allgemeinstrom und so weiter.

Im Bereich der Wohnraumvermietung, die umsatzsteuerbefreit ist, beziehen sich brutto und netto nicht auf die Mehrwertsteuer. Wohingegen im Rahmen der Vermietung von Gewerbeflächen, wie Ladenlokale oder Produktionshallen, die Bruttomiete die Miete inklusive der Mehrwertsteuer meint.

Nettokaltmiete vs. Pauschalmiete

Grundsätzlich verlangt die Betriebskostenverordnung (BetrKV) die Abrechnung der Betriebskosten auf eine bestimmte Weise, die den Verbrauch des Mieters berücksichtigt. In Ausnahmefällen können allerdings auch Pauschalmieten vereinbart werden, z.B. wenn die Abrechnung unwirtschaftlich oder technisch nicht möglich ist.

Pauschalmieten werden in der Regel auch bei Kurzzeitvermietungen angewendet. 

Nettokaltmiete vs. Teilinklusivmiete

Die Teilinklusivmiete umfasst einen Teil der kalten Nebenkosten. Entsprechend der BetrKV werden dann die noch nicht umgelegten Kosten verrechnet. Für den Vermieter ist es einfacher einen Teil der kalten Nebenkosten, insofern die BertKV das erlaubt, pauschal anzusetzen. Die Abrechnung der restlichen Nebenkosten ist dann vergleichsweise weniger umfangreich und einfacher.

Höhe der Nettokaltmiete in den Bundesländern

nettokaltmiete nach bundesländern

Insbesondere für Statistiken werden die erhobenen Mieten aufbereitet und falls nötig um die Neben-/ und Betriebskosten bereinigt. Hier liegt der besondere Fall vor, dass Angebotsmieten betrachtet werden. Im Rahmen der Verhandlungen zwischen Mieter und Vermieter können die beiden natürlich frei vereinbaren, welche Miete sie letztendlich vereinbaren.

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