Immobilienfinanzierung – Notfallplan für Familienangehörige
Der Traum nach den eigenen vier Wänden steht vor allem bei jungen Familien hoch im Kurs. Bei der Umsetzung dieses Lebensplans, gilt es einige wichtige Regeln zu beachten. Trotz des bereits über mehrere Jahre anhaltenden Zinstiefs, ist es bei einem Kauf- oder Bauvorhaben meist notwendig auf eine Finanzierung zurückzugreifen. Selten kann ein solches Vorhaben nur mit Eigenkapital realisiert werden.
Eine Baufinanzierung, sei sie zu noch so günstigen Konditionen, verfügt in aller Regel über eine entsprechend lange Laufzeit und ist genau auf die persönlichen Voraussetzungen der Kreditnehmer abgestimmt.
Ausreichend Schutz für den Ernstfall einplanen.
Der Traum von den eigenen vier Wänden, wird innerhalb nur kurzer Zeit zu einem Fiasko, der die Existenz der Familie bedroht. Damit dieser Fall nicht eintritt, gilt es bereits bei der Erarbeitung der Finanzierung, entsprechend finanziellen Spielraum für eine Risikovorsorge einzuplanen. Um im Rahmen einer Immobilienfinanzierung Hinterbliebenen ausreichend Schutz zu bieten, eignet sich eine so genannte Restschuldversicherung.
Kosten für die Risikovorsorge in die Checkliste aufnehmen.
Immer Rahmen einer Baufinanzierung wird von seriösen Finanzierungspartnern immer eine umfangreiche Analyse durchgeführt. Diese bezieht sich zunächst auf die persönlichen Gegebenheiten und Möglichkeiten. Hier spielt beispielsweise das Einkommen eine wichtige Rolle, Stichwort Bonitätsprüfung. Im nächsten Schritt wird das ins Auge gefasste Objekt ausgiebig durchleuchtet. Letztlich geht es hier um die Werthaltigkeit der Immobilie. Alle persönlichen und auf die Immobilie bezogenen Daten werden anhand einer Checkliste abgearbeitet und festgehalten.
Passen alle Rahmenbedingungen, und ist das nach Abzug aller Kosten verbleibende Resteinkommen ausreichend hoch, kann das Darlehen beantragt werden. Bei der Berechnung des Kapitaldienstes, müssen im Idealfall alle künftig regelmäßig anfallenden Nebenkosten berücksichtigt werden. Dazu gehören beispielsweise die Gebäudeversicherung, die Hausratversicherung und eben auch die Risikolebensversicherung oder Restschuldversicherung.
Warum ist die Risikoversicherung so wichtig?
Kredite zur Finanzierung von Wohneigentum laufen nicht selten über 20 Jahre und länger. Eine lange Zeit, in der sehr viel passieren kann. Wurde, wie bei der Mehrzahl aller Kreditnehmer, ein Annuitätendarlehen gewählt, fällt die Restschuld gerade in den ersten Jahren nur gering.
Stirbt in diesem Zeitraum der Hauptverdiener, müssen die anderen Familienmitglieder entweder den Kapitaldienst aufrechterhalten oder die Restschuld in einem Betrag ablösen. Beides ist im Ernstfall kaum zu bewerkstelligen und kann im schlimmsten Fall, zu einer vom Kreditgeber initiierten Zwangsversteigerung führen.
Wie funktioniert eine Restschuldversicherung?
Bei einer Risikolebensversicherung, die als Restschuldversicherung dient, handelt es sich in vielen Fällen um eine Vorsorge mit einer fallenden Versicherungssumme. Die anfängliche Deckung ist in der Regel identisch mit dem Kreditbetrag. Dieser wird von Anfang an getilgt, so dass auch die Absicherung über die Jahre hinweg kontinuierlich sinken kann.
Unterschiedliche Varianten möglich.
Darüber hinaus gibt es noch zahlreiche andere Arten und Varianten der Risikolebensversicherung bzw. der Restschuldversicherung, die im Rahmen einer Immobilienfinanzierung zum Einsatz kommen. Welche davon genau die ideale Lösung bildet, hängt von den individuellen Zielen und Wünschen der künftigen Kreditnehmer ab.
Fazit
Mangelnde Risikovorsorge kann in einer Katastrophe enden. Vor allem junge Ehepaare mit Kinder sollten hier eine ausreichende Absicherung wählen. Selbst der Verlust eines nicht berufstätigen Elternteils kann ernste Konsequenzen nach sich ziehen. Sollte hier eine Person sterben, müsste der Partner seine berufliche Tätigkeit einschränken um die Erziehung der Kinder zu gewährleisten. Um sich der Verantwortung gegenüber der Familie zu stellen, ist es von immenser Bedeutung bei der Lebensentscheidung für die eigenen vier Wänden an eine passende Vorsorge, für die im Falle des Todes verbleibenden Familienmitglieder zu treffen.
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