Die Abstandsflächenbaulast verpflichtet den Grundstückseigentümer bestimmte Flächen auf seinem Grundstück weder mit abstandsflächenrelevanten Gebäuden zu bebauen, noch diese Flächen selbst als Abstandsflächen in Anspruch zu nehmen. Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung da und wurde nicht anwaltlich überprüft. Der Inhalt ist rein…